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Steuerstrafrecht
Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich sowie gerichtlich (inkl. Bundesgerichtshof).
Wir unterstützen Sie unter anderem bei:
Selbstanzeigen / Berichtigungen
außergerichtlichen Vertretungen im Ermittlungsverfahren (gegen die Staatsanwaltschaft / Finanzbehörden)
gerichtlichen Vertretungen im Strafgericht (inkl. Bundesgerichtshof)
der Koordinierung des Zusammenspiels zwischen der Steuerverwaltung und der Strafbehörde
der Abwehr von Zwangsvollstreckungen im Strafverfahren durch die Finanzbehörde
der Abwehr von Forderungen von Sozialversicherungsträgern innerhalb des Strafverfahrens
der Abwehr von Kontopfändungen
Begleitung von Betriebsprüfungen
etc.