Kosten

Wir möchten größtmögliche Transparenz bieten.

Daher rechnen wir grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder der Steuerberatervergütungsverordnung ab. Auch hier kann individuell und gemeinsam entschieden werden, ob eine pauschale Vergütung oder eine Abrechnung nach Zeit in Ihrer Angelegenheit angemessen ist. Sie werden zu Beginn des Mandats über die potentiell anfallenden Kosten informiert.

Die Kosten unserer Tätigkeit können ggf. über eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein. Die Deckungsanfrage können Sie ganz unkompliziert telefonisch bei Ihrer Versicherung selbst stellen oder beauftragen uns damit. Weiterhin können ihre Rechtsberatungskosten –soweit diese in ihrem Unternehmen gründen (bspw. für eine Vertragserstellung)– von der Steuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Ebenfalls ist es möglich, dass ihre Rechtsanwaltskosten von der Gegenseite getragen werden müssen. Dies gilt im außergerichtlichen sowie im gerichtlichen Bereich. Hierzu beraten wir Sie selbstverständlich gern. Im gerichtlichen Verfahren kann zudem Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Wir bieten des Weiteren immer die Option der Ratenzahlung an.